Ausleihbedingungen
Die Ludothek verleiht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus Sins und Umgebung Spielwaren gegen eine Gebühr. Das Sortiment umfasst Gesellschafts-, Konstruktions-, Rollen-, Reise-, Lern-, Gross- und Partyspiele sowie Musikinstrumente und Kinderfahrzeuge. Unsere Spielwaren werden in sauberem, einwandfreiem Zustand und falls nötig mit Batterien ausgeliehen.
Kontrollieren Sie die Spiele bitte vor dem ersten Gebrauch auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit. Teilen Sie uns allfällige Mängel innert 24 Stunden per Email
Ausweise
Jahresbeitrag und AusleihgebührWir bieten folgende Abo-Varianten an. Jedes Abo ist ab Bezugsdatum 12 Monate gültig. Die Ausleihgebühren variieren je nach Kaufpreis, Abnützungs- und Reparaturanfälligkeit.
Familien-Abo CHF 15.00
Vereins-Abo CHF 5.00
Einmal-Ausleihe
Für besondere Gelegenheiten ist eine einmalige Ausleihe gegen eine Gebühr von CHF 5.00 plus Ausleihgebühr möglich.
Ausleihdauer
Die Ausleihdauer beträgt in der Regel 4 Wochen. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn keine Reservation für das betreffende Spiel besteht. Es darf nur einmal verlängert werden.
Reservationen
Spiele können, wenn sie bereits ausgeliehen sind, reserviert werden. Ebenfalls können Sie Spiele auf einen bestimmten Termin reservieren. Die Reservationsgebühr beträgt CHF 1.00. Sobald das von Ihnen reservierte Spiel verfügbar ist, werden Sie von uns benachrichtigt. Es bleibt bei uns eine Woche reserviert. Für nicht abgeholte Spiele muss die Gebühr trotzdem bezahlt werden.
Erinnerung / Mahnungen
Vor Ablauf der Ausleihfrist wird, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, eine elektronische Erinnerung an den Kunden versandt. Wird ein Spiel nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgebracht, wird eine Mahnung per E-Mail zugestellt.
1. Mahnung: CHF 2.00
2. Mahnung: CHF 3.00 *
3. Mahnung: CHF 5.00 *
* plus Ausleihgebühr
Rückgabe der Spiele
Die Spiele und Fahrzeuge sollen termingerecht, vollständig und in sauberem Zustand zurückgebracht werden. Indoor-Fahrzeuge und Spielsachen bitte nur im Haus verwenden.
Verlust oder Beschädigung
Spiele, die beschädigt sind, dürfen vom Benützer nicht selbst repariert werden. Festgestellte Schäden oder der Verlust eines Teiles sind bei der Rückgabe zu melden. Der Schaden wird von der Ludothek behoben und fehlende Teile so weit wie möglich ersetzt. Die entstandenen Kosten werden dem Kunden verrechnet.
Haftung
Für Schäden oder Unfälle, die durch den Gebrauch ausgeliehener Spielsachen entstehen, lehnt die Ludothek jede Haftung ab.
Ausschluss
Die Ludothek behält sich das Recht vor, Benutzer vom Verleih auszuschliessen, die das Reglement nicht respektieren.